Unsere Leistungen

Freigestellter Schülerverkehr

Unter einem freigestellten Schülerverkehr versteht man die für Schülerinnen und Schüler unentgeltlich durchgeführte Beförderung zum und vom Unterricht mit Kraftfahrzeugen. Ein freigestellter Schülerverkehr muss immer dann vom Schulträger eingerichtet werden, wenn für die Schülerin oder für den Schüler keine andere Möglichkeit besteht, zum Unterricht zu kommen. Dies ist z. B. der Fall, wenn keine Öffentliche Linie existiert und aus wirtschaftlichen Gründen nicht eingerichtet werden kann. Ein freigestellter Schülerverkehr wird außerdem notwendig, wenn die Beförderung mit der öffentlichen Linie nicht möglich ist, z. B. wenn eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung der Schülerin/des Schülers gegeben ist.